4 B.________ für das bundesgerichtliche Verfahren eine Entschädigung von CHF 3‘000.00 zu bezahlen (vgl. amtliche Akten SK 20 483, pag. 387 f.). Die Entschädigung in besagter Höhe wurde bereits ausgerichtet (vgl. amtliche Akten SK 20 483, pag. 411).