5. Mit Urteil 6B_983/2020 vom 3. November 2020 hiess das Bundesgericht die gegen den Beschluss vom 23. Juni 2020 erhobene Beschwerde gut, soweit es darauf eintrat. Es hob den besagten Beschluss auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern zurück. Gerichtskosten wurden keine erhoben. Der Kanton Bern wurde verpflichtet, Rechtsanwalt