4. Am 23. September 2019 erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID (nachfolgend Vorinstanz) vom 22. August 2019. Dabei stellte er die Anträge, der Beschwerdeführer sei in Aufhebung des angefochtenen Entscheids und damit in Aufhebung der Verfügung der BVD vom 21. Mai 2019 bedingt und unter Auferlegung einer angemessenen Probezeit aus dem Strafvollzug zu entlassen, eventualiter sei er unter zusätzlicher Anordnung von Weisungen bedingt aus dem Strafvollzug zu entlassen.