, 1969 ff.). Am 29. Mai 2020 wurde in der JVA St. Johannsen bekannt, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der coronabedingten Kontaktgestaltung via Skype diverse Regelverstösse beging (falsche Kontaktangaben, Cybersex) und eine Intimbeziehung mit seiner ehemaligen Therapeutin verschwieg (amtliche Akten BVD, pag. 1936a, 1980 f.). Aus der Stellungnahme der JVA St. Johannsen vom 12. November 2020 ergibt sich, dass das Vollzugsverhalten des Beschwerdeführers nach der Aufdeckung des Skype-Missbrauchs zunächst von Verschleierungstendenzen, widersprüchlichen Aussagen und mangelnder Kooperation geprägt gewesen sei.