1223 ff.). Auch von Seiten der JVA St. Johannsen wurde verschiedentlich festgehalten, dass sich der Beschwerdeführer absprachefähig, freundlich und angepasst zeige, sich nach anfänglichem Ausloten der Grenzen auch bei der Arbeit an die Rahmenbedingungen halte sowie Wiedergutmachungszahlungen leiste (amtliche Akten BVD, pag. 1826 ff., 1969 ff.).