Gegen ihn erhobene Vorwürfe, ein illegales Wettbüro betrieben zu haben, konnten weder nachgewiesen noch ausgeräumt werden (pag. 111). Während seiner Zeit in der JVA Solothurn verhielt sich der Beschwerdeführer freundlich und korrekt, leistete Wiedergutmachungszahlungen und gab zu keinen Disziplinierungen Anlass (amtliche Akten BVD, pag. 1223 ff.).