12 Berichtet wurde ebenfalls von einem guten Arbeits- und höflichen Vollzugsverhalten sowie regelmässigen Wiedergutmachungszahlungen. Während dieser Zeit wurde der Beschwerdeführer wegen Bargeld in der Zelle diszipliniert (amtliche Akten BVD, pag. 557 f., 628 f., 965 ff., 1624 ff.). Gegen ihn erhobene Vorwürfe, ein illegales Wettbüro betrieben zu haben, konnten weder nachgewiesen noch ausgeräumt werden (pag.