Sie bezog in ihren jüngsten Entscheid die wesentlichen Gutachten und Berichte ein. Schliesslich ist anzumerken, dass die Kommission aus Experten der Strafverfolgungsbehörden, der Vollzugsbehörden und der Psychiatrie besteht – womit ein erhebliches Fachwissen vorhanden ist. Die Kammer stellt damit auch auf die Einschätzung der KoFako ab, zumal diese mit den jüngsten gutachterlichen Einschätzungen übereinstimmt.