Die aktuelle Situation zeige, dass es dem Beschwerdeführer nach wie vor nicht gelinge, inkriminierte, betrügerisch-manipulative Handlungen zu unterlassen und es bestehe eine starke Diskrepanz zwischen seiner vordergründig gezeigten Auskunftsbereitschaft, Kooperations- und Absprachefähigkeit und seinem hintergründigen Verhalten (amtliche Akten BVD, pag. 2052 ff.). Im Rahmen ihrer jüngsten Beurteilung hielt schliesslich auch die KoFako zusammengefasst fest, dass die bisher in der Therapie gemachten Fortschritte des Beschwerdeführers vor dem Hintergrund der jüngsten Vorkommnisse zu relativieren bzw. in Frage zu stellen seien.