Merkmale hinzuweisen sei (amtliche Akten BVD, pag. 1980). Ferner teilte die JVA St. Johannsen den BVD am 28. Juli 2020 u.a. mit, es seien kaum Indizien vorhanden, wonach der Beschwerdeführer ehrlich sein könne. Eher erwecke er den Eindruck von oberflächlicher Kooperation mit dem einzigen Ziel, möglichst bald entlassen zu werden. Die aktuelle Situation zeige, dass es dem Beschwerdeführer nach wie vor nicht gelinge, inkriminierte, betrügerisch-manipulative Handlungen zu unterlassen und es bestehe eine starke Diskrepanz zwischen seiner vordergründig gezeigten Auskunftsbereitschaft, Kooperations- und Absprachefähigkeit und seinem hintergründigen Verhalten (amtliche Akten BVD, pag.