langfristig werde aufgrund der noch ungenügend aufgearbeiteten Persönlichkeitsproblematik und dem Fortbestehen dissozialer Erklärungsmodelle und narzisstischer Beziehungsbedürfnisse von einem mittelgradigen Rückfallrisiko für die Anstiftung zu schweren Gewaltdelikten ausgegangen (pag. 237). Die im Gutachten gemachten Ausführungen decken sich etwa mit den Erörterungen im Vollzugsbericht der JVA St. Johannsen vom 11. Juni 2020, wonach von Seiten des psychiatrisch-psychologischen Dienstes festgehalten werde, dass die kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen bestätigt würden und auf das unveränderte Vorhandensein ausgeprägter «psychopathy»-