Das Rückfallrisiko für ein erneutes Tötungs- oder schweres Gewaltdelikt werde kurz- bis mittelfristig als tief eingestuft; langfristig werde aufgrund der noch ungenügend aufgearbeiteten Persönlichkeitsproblematik und dem Fortbestehen dissozialer Erklärungsmodelle und narzisstischer Beziehungsbedürfnisse von einem mittelgradigen Rückfallrisiko für die Anstiftung zu schweren Gewaltdelikten ausgegangen (pag. 237).