Hinsichtlich des Vollzugs- und Therapieverlaufs äusserte sich Dr. med. D.________ dahingehend, dass sich der Beschwerdeführer im engstrukturierten und überwachten Rahmen mehrheitlich angepasst präsentiert habe, sich aber gleichwohl Hinweise für bestehendes manipulatives und beschönigendes Verhalten ergeben würden. Dysfunktionales Verhalten sei allenfalls erst im Rahmen krisenhafter Zuspitzungen zu erwarten, welche im bisherigen Haftverlauf nicht vorgelegen hätten. Während das Risiko für erneute schwere Gewalt- oder Tötungsdelikte als kurz- bis mittelfristig tief einzustufen sei, sei von einem erhöhten Risiko für Be-