Im März 2019 wurde beim Beschwerdeführer eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Merkmalen festgestellt. Der Beschwerdeführer befinde sich in einem geschützten und engstrukturierten Rahmen und anhand der Akten würden sich nach wie vor Hinweise für persönlichkeitsbedingte Auffälligkeiten ergeben. Mit einem Gesamtwert von 23 Punkten in der PCL-R weise der Beschwerdeführer zudem mässig ausgeprägte psychopathische Merkmale auf. Hinsichtlich des Vollzugs- und Therapieverlaufs äusserte sich Dr. med. D.______