Als Gutachter wurde Dr. med. D.________, eine medizinische Fachperson, eingesetzt. Der Gutachter hat sich über insgesamt 132 respektive 65 Seiten eingehend mit dem Beschwerdeführer bzw. dessen Persönlichkeit auseinandergesetzt und eine sorgfältige sowie nachvollziehbare diagnostische Einschätzung abgegeben. Darauf kann ohne Weiteres abgestellt werden. Im März 2019 wurde beim Beschwerdeführer eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Merkmalen festgestellt.