Darin wurde – entgegen der Einschätzung vom Februar/Oktober 2017 – auch aktuell am Vorliegen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Merkmalen festgehalten. Mit Ergänzungsgutachten vom 29. Januar 2021 wurde – unter Berücksichtigung der aktuellsten Vollzugsverlaufs- und Therapieberichte – ausgeführt, dass an der diagnostischen Einschätzung von 2019 festgehalten werde (pag. 234). Das in Frage stehende Gutachten vom 19. März 2019 bzw. Ergänzungsgutachten vom 29. Januar 2021 wurde von den BVD ordnungsgemäss in Auftrag gegeben. Als Gutachter wurde Dr. med. D.___