707 ff., pag. 851, pag. 1009 ff., pag. 1102) und sich die Risikoeigenschaften (persönlichkeitsimmanente Risikobereiche; dissoziale/narzisstische Anteile) bereits in legalprognostisch wesentlicher Weise verändert hätten (amtliche Akten BVD, pag. 1096). Am 18. März 2019 wurde erneut ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt. Darin wurde – entgegen der Einschätzung vom Februar/Oktober 2017 – auch aktuell am Vorliegen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Merkmalen festgehalten.