Der Beschwerdeführer präsentiere sich im bisherigen Verlauf angepasst, wobei sich gleichwohl Hinweise für bestehendes manipulatives und beschönigendes Verhalten ergeben würden (amtliche Akten BVD, pag. 1520 ff., pag. 1634). Am 29. Mai 2020 wurde in der JVA St. Johannsen schliesslich bekannt, dass der Beschwerdeführer verschiedene Regelverstösse begangen hatte (Skype-Missbrauch, Verheimlichen einer Intimbeziehung, amtliche Akten BVD, pag. 1936a, pag. 2056 ff.).