Am 18. März 2019 wurde, mit Blick auf die Gewährung von unbegleiteten Ausgängen, erneut ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt. Darin wurde – entgegen der Einschätzung vom Februar 2017 – auch aktuell am Vorliegen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Merkmalen festgehalten. Der Beschwerdeführer präsentiere sich im bisherigen Verlauf angepasst, wobei sich gleichwohl Hinweise für bestehendes manipulatives und beschönigendes Verhalten ergeben würden (amtliche Akten BVD, pag.