851, pag. 1009 ff., pag. 1102) und sich die Risikoeigenschaften (persönlichkeitsimmanente Risikobereiche; dissoziale/narzisstische Anteile) bereits in legalprognostisch wesentlicher Weise verändert hätten (amtliche Akten, pag. 1096). Infolgedessen bewilligten die BVD auch erste begleitete Ausgänge, welche – unbestrittenermassen – reibungslos verliefen. Am 18. März 2019 wurde, mit Blick auf die Gewährung von unbegleiteten Ausgängen, erneut ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt.