Auf diesen stabilen familiären Rahmen, die Substanzabstinenz und die Fähigkeit zur Tagesstrukturierung weise auch der Vollzugsplan der JVA St. Johannsen hin. Es verstehe sich von selbst, dass bei einem langjährigen Gefangenen, welchem Lockerungen bisher derart verbissen verweigert worden seien, keine grossen Anforderungen an seine Pläne nach der Entlassung gestellt werden dürften. Im aktuellen Vollzugsplan sei allerdings ersichtlich, dass der Beschwerdeführer ab Genehmigung der Vollzugsstufe B eine Erwachsenenbildung als Plattenleger EFZ machen werde.