4. Mit Entscheid vom 15. Oktober 2020 wies die Vorinstanz die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren vor der SID ab (amtliche Akten SID, pag. 048 ff.). 5. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Advokatin B.________, am 10. November 2020 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern mit den Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheids und um Gewährung der bedingten Entlassung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Gleichzeitig ersuchte der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung für das oberinstanzliche Verfahren (pag. 1 ff.).