I. Prozessgeschichte 1. Das damalige Kreisgericht VIII Bern-Laupen verurteilte A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) am 8. November 2010 wegen Mordes, Betruges, Urkundenfälschung, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie wegen Militärdienstversäumnisses zu einer Freiheitsstrafe von 18.5 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 20.00. Zusätzlich wurde eine ambulante therapeutische Massnahme angeordnet. Am 4. September 2020 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel seiner Strafe verbüsst; das reguläre Strafende fällt auf den 4. November 2026.