Diese offenbar der Arbeitssituation geschuldeten Rückreise in das Heimatland veranlasste die Verteidigung dazu, bereits am 13. August 2018, also rund zwei Jahre vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, ein Dispensationsgesuch für diese zu stellen (pag. 213). Darin schrieb die Verteidigung, der Beschuldigte habe sich zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit bereit erklärt. Seit seiner Ausreise aus der Schweiz nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft hatten die Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden mit dem Beschuldigten keinen direkten Kontakt mehr.