3.4 zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen); 3.5 zu einer Landesverweisung von 7 Jahren (mit Ausschreibung der Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem); 3.6 zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 4. Es seien die gesetzlich notwendigen Verfügungen zu treffen.