__ und in der Umgebung. 3. A.________ sei zu verurteilen: 3.1 zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 19 Tagen; 3.2 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 2'000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei; 3.3 zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen); 3.4 zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen);