3 Beweisanträge stellte die Verteidigung keine (Ziff. 3 der Berufungserklärung; pag. 440). Mit Eingabe vom 4. Dezember 2020 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft fristund formgerecht Anschlussberufung, die sie wiederum auf die Strafzumessung beschränkte (pag. 446 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft stellte die folgenden Anträge (pag. 447): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Schuldspruchs wegen Tätlichkeiten, begangen in der Nacht vom 04.08.2018 auf den 05.08.2018 in C.__