_ hat der Straf- und Zivilklägerin B.________ eine Entschädigung von CHF 10'461.90 (inkl. Auslagen und Mwst.) für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen […]. Die Vorinstanz setzte die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt E.________ und die Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerin durch Rechtsanwältin