Die Untersuchungshaft von 19 Tagen wird im Umfang von 19 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 2'000.00.