2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren und Auslagen (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung), insgesamt bestimmt auf CHF 18'019.60. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'000.00. III. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung von A.________, Rechtsanwältin E.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: