nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 56 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 28. August 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als verfügt wurde: Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): 1. 1 Portion von total 248 Gramm Heroin