55 27. DNA und übrige biometrische erkennungsdienstliche Daten Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils (PCN-Nr.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA- ProfilG). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art.