In erster Linie soll mit dieser Einziehung dem Grundsatz, wonach sich Verbrechen nicht lohnen soll, Nachachtung verschafft werden. Anlässlich der Anhaltung vom 09. August 2019 konnten im Rahmen der groben Durchsuchung des vom Beschuldigten geführten Toyota Prius mit dem Kennzeichen ________ zwei Bargeldbeträge von CHF 2'160.00 / EUR 10.00 und CHF 2'320.00 / EUR 70.00 sowie bei einer genaueren Untersuchung in einem Versteck in der Mittelkonsole des Fahrzeuges ein weiterer Bargeldbetrag von CHF 14'170 / EUR 50.00 sichergestellt und beschlagnahmt werden (pag. 307; pag. 823).