1244, Z. 30 ff.). Auch hat sich die finanzielle Situation des Beschuldigten zwischenzeitlich verbessert, da er angibt, monatlich die vereinbarten Alimente zu zahlen (pag. 1249, Z. 14 f.) und mit seinem Einkommen rund CHF 400.00 über den laufenden Kosten zu sein (pag. 1244, Z. 40 ff.). Demgegenüber würden die Alimentenrückstände noch ungefähr CHF 12'600.00 betragen (pag. 1249, Z. 23) und die Gesamtschulden bei der Gemeinde sich auf CHF 64'000.00 oder CHF 67'000.00 belaufen (pag.