Der Beschuldigte war demnach über einen relativ kurzen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelgeschäften deliktisch tätig. Er war zudem in der Lage, auf Abruf verschiedene Pakete an unterschiedliche Adressen und Abnehmer, teilweise bis spät in die Nacht, abzuliefern, und nahm namhafte Geldbeträge entgegen, was auf einen gewissen Organisationsgrad schliessen lässt. Der Beschuldigte verfügte ferner über mehrere Mobiltelefone und kommunizierte mit «D.________» jeweils codiert, womit die Überprüfung der Gesprächsinhalte erschwert wurde.