Der Beschuldigte nahm hierbei die Rolle des Kuriers ein, transportierte die Betäubungsmittel teilweise über weite Strecken und genoss sowohl aufgrund der beträchtlichen Drogenmenge als auch der hohen entgegengenommenen Geldbeträge ein gewisses Vertrauen. Weiter fällt verschuldenserhöhend ins Gewicht, dass der Beschuldigte innert 17 Tagen an 8 Tagen Kurierfahrten ausführte und die Betäubungsmittel an verschiedene Abnehmer, vornehmlich in der Deutschschweiz, transportierte. Der Beschuldigte war demnach über einen relativ kurzen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelgeschäften deliktisch tätig.