46 Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine schuldangemessene Freiheitsstrafe auszufällen. Es ist ferner auf das Doppelverwertungsverbot hinzuweisen, wonach Umstände, die zur Anwendung eines höheren oder tieferen Strafrahmens führen, innerhalb des geänderten Strafrahmens nicht noch einmal als Straferhöhungs- oder Strafminderungsgrund berücksichtigt werden dürfen.