45 von Rechtsanwalt B.________ anlässlich des oberinstanzlichen Parteivortrags [pag. 1258]) nicht dessen Sozialkompetenz zuzuschreiben, sondern im Lichte der Rollenverteilung innerhalb des Teams zu sehen. So gab «D.________» jeweils die Paketnummern sowie die Adressen vor, wusste um die genaue Höhe der eingenommenen Geldbeträge Bescheid und legte die Entschädigung für den Beschuldigten fest.