Zudem spricht der Umstand, dass der Beschuldigte Geldbeträge in der Höhe von mindestens CHF 59'680.00 in nur 17 Tagen entgegennahm, klar für ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten. Die Rückfragen des Beschuldigten bei Unsicherheiten, namentlich, ob auf einen nicht erschienenen Abnehmer zu warten sei, oder die Entschuldigung bei Verhinderung aufgrund privater Termine sind entgegen dem Vorbringen der Verteidigung (vgl. die Ausführungen