14. Bandenmässigkeit 14.1 Theoretische Grundlagen zur Bandenmässigkeit Für die theoretischen Grundlagen kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1158; S. 42 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist auf Folgendes hinzuweisen: Das Betäubungsmittelgesetz definiert den Begriff der „Bande“ nicht gesetzesautonom.