Die Kammer geht ferner aufgrund des im Fahrzeug des Beschuldigten sichergestellten Bargeldes, obwohl sich darunter ebenfalls Geldscheine in Euro befanden, davon aus, dass die Beträge jeweils in der Landeswährung, namentlich in Schweizer Franken, entrichtet wurden, zumal dem Chat keine anderweitigen Hinweise zu entnehmen sind. Die Kammer nimmt, wie vorstehend dargelegt, zugunsten des Beschuldigten (lediglich) 21 Paketübergaben und damit zusammenhängend Geldübergaben im Gesamtbetrag von CHF 59'680.00 – und nicht wie die Generalstaatsanwaltschaft vorbringt CHF 85'580.00 – an. Schliesslich ist Bezug auf die Reinheit des Heroins und des Kokains auf Nachfolgendes hinzuweisen.