Beim Heroin ist in Übereinstimmung mit der angeklagten Menge von einem Gassenpreis von CHF 600.00 pro 25 Gramm Heroin auszugehen, beim Kokain von CHF 700.00 pro 10 Gramm Kokain (vgl. pag. 912). Die Kammer geht ferner aufgrund des im Fahrzeug des Beschuldigten sichergestellten Bargeldes, obwohl sich darunter ebenfalls Geldscheine in Euro befanden, davon aus, dass die Beträge jeweils in der Landeswährung, namentlich in Schweizer Franken, entrichtet wurden, zumal dem Chat keine anderweitigen Hinweise zu entnehmen sind.