Übereinstimmend mit der Staatsanwaltschaft (vgl. die Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Parteivortrag anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung [pag. 1033 ff.] und der Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung [pag. 1263]) geht die Kammer davon aus, dass das vom Beschuldigten bei der Paketübergabe entgegengenommene Geld im Zusammenhang mit den beförderten Drogenpaketen stand. Folglich lassen die Geldbeträge auch Rückschlüsse auf die Menge der Betäubungsmittel zu. Die Preise im Drogenhandel werden erfahrungsgemäss pro