Dass es sich nicht um einen leichten Fall gehandelt habe, ergebe sich zudem aus dem betriebenen Aufwand. Einzeln gesehen sage eine Fahrt von 100 km nichts aus, aber man lasse jemanden nicht an verschiedenen Tagen über 100 km fahren und nehme das Risiko solcher Fahrstrecken für zwei oder drei Gramm in Kauf. Zudem habe man das sichergestellte Heroinpaket, welches an sich einen qualifizierten Fall darstelle. Dafür spreche auch die Anzahl Aufträge und die auf Dauer und gefestigte Beziehung. Demnach sei der Sachverhalt wie angeklagt erstellt (pag. 1261 ff.). 11.4 Würdigung durch die Kammer 11.4.1 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt