Die Vorinstanz habe zugunsten des Beschuldigten eine Korrektur der Anklageschrift vorgenommen und von 33 dokumentierten Treffen nur in 21 Fällen eine Paketübergabe angenommen. In 22 Fällen sei es zu Geldübergaben von insgesamt CHF 85'580.00 gekommen, was in Bezug auf die Paketübergaben praktisch 1:1 sei. Auch nach Abzug eines Falles der reinen Geldübergabe liege man bei 21 zu 21, denn einer Paketübergabe stehe stets eine Geldübergabe gegenüber. Man sei auf einem so hohen Betrag, dass der qualifizierte Bereich vorliege. Dass es sich nicht um einen leichten Fall gehandelt habe, ergebe sich zudem aus dem betriebenen Aufwand.