34 über den schweren Fall hinausginge. In Drogenfällen sei es nichts unübliches, mithilfe von Verkaufspreisen Annahmen zu treffen, denn man kenne ungefähr die handelsüblichen Gassenpreise. Auch, dass die Abnehmer nicht identifiziert worden seien, liege in der Natur der Sache. Wenn man sich die Chats anschaue, sei es nicht ein Chat zwischen Freunden und Bekannten. Die Uhrzeiten seien mitten in der Nacht bzw. früh am Morgen und man habe Stichworte ohne genaue Bezeichnung der zu übergebenden Ware.