32 Weiter erwog die Vorinstanz, dass es in 22 Fällen sodann zu einer Geldübergabe an den Beschuldigten gekommen sei. Der Gesamtbetrag des Geldes, den der Beschuldigte entgegengenommen habe, betrage CHF 85'580.00. Entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft könne allerdings nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das entgegengenommene Geld in jedem Fall dem Wert der übergebenen Drogen entsprochen habe. So sei auch denkbar, dass der Beschuldigte teilweise nur Geld abgeholt habe.