19 BetmG). Die Vorinstanz erläuterte korrekt und umfassend die Rolle des Beschuldigten resp. seine Aufgabe im Drogenhandel. Demnach beförderte der Beschuldigte die Betäubungsmittelpakete und übergab diese schliesslich an C.________ sowie unbekannte Abnehmer gegen Geldbeträge. Es steht ausser Frage, dass der Beschuldigte auch an diesem Tag ein Paket hätte übergeben sollen. Demnach traf der Beschuldigte Anstalten, dieses Paket an C.________ zu übergeben.