_ übergeben hatte, weshalb in dubio davon auszugehen ist, dass die Übergabe noch nicht stattgefunden hat. Ob es ferner der Beschuldigte oder C.________ war, der das Heroingemisch aus dem Fahrzeugfenster geworfen hatte, kann letztlich offenbleiben, zumal unter den Begriff des «Verschaffens» typische Förderungshandlungen in Frage kommen, mithin ein aktives sowie zielgerichtetes Bereitstellen oder Herbeiführen günstiger Bedingungen für den unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln (HUG-BEELI, in: Basler Kommentar Betäubungsmittelgesetz, 1. Aufl. 2016, N. 500 zu Art. 19 BetmG).