C.________ und den Beschuldigten verband nicht die gemeinsame Schwarzarbeit auf dem Bau, sondern der Bezug zu Betäubungsmittelgeschäften. Am 09. August 2019 schliesslich beauftragte «D.________» den Beschuldigten um 20:49 Uhr Ortszeit an den P.________(Adresse) in F.________ (Ortschaft) zu fahren, mit dem Hinweis auf das Paket «Nr 3», was der Beschuldigte mit 12 Minuten Fahrzeit bestätigte. Anlässlich der Anhaltung um 21:00 Uhr auf der Höhe des Z.________(Adresse) befand sich der Beschuldigte dann im Fahrzeug mit C.__